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lebensrettende Sofortmaßnahmen
Zur Beantragung der Fahrerlaubniserteilung muß der Fahrschüler
nachweisen, dass er an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen
teilgenommen hat. Ziel des Kurses ist es, die Fahrschüler in
die Lage zu versetzen, in Notfällen Leben zu retten. Wichtig
ist, dass sich der Fahrschüler auch traut, das gelernte im
Notfall anzuwenden und dass den Fahrschülern bewusst wird,
dass durch ihre Hilfe ein Menschenleben gerettet werden kann.
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